Datenschutzregelung Mitgliedschaft

Datenschutzregelung der St. Donatus Schützengesellschaft Brand 1834 e.V. zur Mitgliedschaft

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt die St. Donatus Schützengesellschaft Brand 1834 e.V. folgende Daten auf:

Name, Vorname, Geburtsdatum (Alter), Straße, Haus-Nr., Wohnort, Telefon-Nr., Fax-Nr., Email-Adresse,Eintrittsdatum (Dauer der Mitgliedschaft), Mitgliedsnummer, erhaltene Ehrungen, Lastschrifteinzugsermächtigung, Bankverbindung, Mandatsreferenz, WBK-Besitz, Leistungsergebnisse, Lizenzen.

Diese Informationen werden in den EDV-Systemen der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

Sonstige Informationen zu den Mitgliedern werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt,wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

Als Mitglied des Rheinischen Schützenbundes e.V. (übergeordneter Sportfachverband) und des Landes Sportbundes NRW (Dachverband der Sportvereine) sowie des StadtSportBundes Aachen e.V. ist der Verein aus sportorganisatorischen Gründen verpflichtet, seine Mitglieder an diese Verbände zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Mitgliedsnummer und Eintrittsdatum; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefon-Nr., Fax-Nr., Email-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Turnieren/Meisterschaften etc. sowie Feierlichkeiten am „schwarzen Brett“ des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten oder Bilder veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung am „schwarzen Brett“, mit Ausnahme von Ergebnissen aus Ligawettkämpfen oder Meisterschaften.

Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Daten ausgehändigt.

Der Verein informiert die Tagespresse über Ergebnisse von Ligawettkämpfen und Meisterschaften und besondere Ereignisse in Schrift und Bild. Solche Informationen werden überdies auf Internetseiten und sozialen Medien des Vereins oder des übergeordneten Verbandes sowie der Verbandszeitschrift veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung widerrufen.

Beim Austritt aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus dem Mitgliedsverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, welche die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuerlichen Bestimmung bis zu zehn Jahren ab dem Austritt durch den Vorstand aufbewahrt.

 

Datenschutzregelung-Mitgliedschaft als PDF

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