Ab sofort besteht die Möglichkeit unseren Verein auch durch Einkäufe bei Amazon.de zu unterstützen.
Besucht dafür einfach www.smile.amazon.de und hinterlegt unseren Verein (auf dem Smartphone muss es Separat unter Einstellungen ausgewählt werden)* als unterstützte Organisation.
Wir erhalten dann auf den Wert aller eurer qualifizierten Bestellungen eine Spende in Höhe 0,5%.
Viel Spass beim Shoppen und Gutes tun!
Liebe Schützen,
die aktuelle CoronaSchVo vom 11.01.2022, gültig ab 13.01.2022 für das Land NRW ist veröffentlicht.
Insofern gelten auch für unseren Sportbetrieb und das gastronomische Angebot ab dem 13.01.2022 folgende Regelungen:
Die Ausübung des Sports im Vereinsheim und in der Bogenhalle ist nach §4 Abs. 3 Nr. 1 CoronaSchVO des Landes NRW nur noch für immunisierte Personen mit zusätzlichem negativen Testnachweis (kein Schnelltest) möglich. (2G+)
Für unseren Thekenbetrieb gilt nach §4 Abs. 3 Nr. 4 CoronaSchVO des Landes NRW die gleiche Regelung. (2G+)
Auf die Testpflicht nach §4 Abs. 3 CoronaSchVO des Landes NRW wird verzichtet, wenn die Besucher unserer Angebote eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben. (2GBooster)
Auf die Möglichkeit von Schnelltests vor Ort nach §2 Abs. 10 CoronaSchVO des Landes NRW möchten wir verzichten. Da wir kein entsprechend geschultes Personal stellen können.
Für Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren gilt nach §4 Abs. 7 CoronaSchVO des Landes NRW, dass der Testnachweis durch eine Bescheinigung (Schülerausweis) der Schule ersetzt wird.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keine Nachweise und gelten als getestet.
Im Ausblick auf unsere Generalversammlung am 18.03.2022 möchten wir vorbehaltlich Anpassungen der Verordnungen darauf hinweisen, dass die Veranstaltung nach Maßgabe des §4 Abs. 1 Nr. 6 CoronaSchVO des Landes NRW für immunisierte oder getestete Mitglieder zugänglich sein wird.
Das tragen einer Schutzmaske bemisst sich dabei nach §3 der CoronaSchVo des Landes NRW und ist abhängig von den Impfstati der Teilnehmer.
Wir sind nach §4 Abs. 6 CoronaSchVo des Landes NRW gehalten entsprechende Überprüfungen beim Zutritt zu unseren Angeboten sicherzustellen.
Wir Bitten um entsprechende Einhaltung und Euer Verständnis.
Der Vorstand
Da die neuen Regelungen des Landes in Kraft treten, gibt es auch für uns eine Änderung für den Sport! Ab dem 28.12.21 gilt auch bei uns für den Bereich Sport die 2G+ Regelung, sprich jeder der Schütze braucht einen (negativen) Schnelltest Nachweis der nicht älter als 24h sein darf.
Die Organisatoren des Trainings sind selbstverständlich angehalten dies zu kontrollieren und ich bitte auch alle Schützen den Nachweis eigenständig vorzuzeigen.
*** 533 ***
Bei den Deutschen Meisterschaften Bogen Recurve außen - hat unsere liebe Claudia mit 533 Ringen einen tollen 18. Platz erreichen können.
Wir sind sehr stolz und gratulieren zu dieser Leistung!
Foto: Jakob Kriener
Text: Ricarda Mikliss
13.9.21